Der Klimawandel bringt Wetterereignisse mit sich, die noch vor wenigen Jahrzehnten unvorstellbar waren. Starkregen mit Überschwemmungen, Tornados, die ganze Stadtteile in Schutt und Asche legen – wer jetzt nicht versichert ist, steht schnell vor dem finanziellen Ruin.

Doch wie ist es eigentlich mit der Schadenübernahme durch die Assekuranzen? Wird bei Naturereignissen anstandslos reguliert oder gibt es Ausnahmen?

Heftige Regenfälle, Wind & Hagel

Wenn es um Schäden am Auto durch Sommerstürme geht, spielt die Kfz-Versicherung eine große Rolle. Umgestürzte Bäume können im Nu für einen Totalschaden sorgen, Hagelkörner Dach und Motorhaube zu einer Kraterlandschaft machen und den Wert des Fahrzeugs erheblich schmälern.

Sommerstürme, wie unlängst „Kay“ oder „Lambert“, haben laut Ermittlungen des GDV (Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft) Schäden in fast vierstelliger Millionenhöhe verursacht. Ob und wann die Kfz-Versicherung die entstandenen Schäden ihrer Versicherungsnehmer reguliert hat, hing jedoch von unterschiedlichen Faktoren ab.

Haftpflicht, Teilkasko- & Vollkaskoversicherung

Wer einen Sturmschaden am Fahrzeug hat, kann und sollte dies schnellstmöglich seiner Kasko-Autoversicherung mitteilen.

Die Teilkasko-Autoversicherung reguliert alle Schäden am Fahrzeug, die beispielsweise durch herumfliegende Äste und Dachziegel oder Fassadenteile entstanden sind. Es muss sich in der Regel aber um ein unvorhergesehenes Ereignis handeln, dh. es gab vorab keine Unwetterwarnungen. Wäre dies der Fall, würde die Teilkasko nur dann regulieren, wenn der Versicherungsnehmer auch die Option „grobe Fahrlässigkeit“ mit in seinen Vertrag aufgenommen hat.

Sind die entstandenen Schäden dokumentiert und übermittelt, so bekommt der Versicherungsnehmer entweder die Kosten für Reparaturen oder den Wiederbeschaffungswert seines Fahrzeugs erstattet. Wer einen Leihwagen benötigt, muss diesen aber aus eigener Tasche zahlen, es sei denn, die Leistungen wurden vorab im Vertrag fixiert.

Übrigens: Im Versicherungsalltag gibt es für Sturm eine klare Grenze: Sturm ist ab Windstärke 7-8!

Zahlt die Vollkaskoversicherung bei Sommerstürmen alles?

Grundsätzlich reguliert die Vollkaskoversicherung alle Schäden wie in der Teilkasko. Darüber hinaus ist auch Eigenverschulden mit abgedeckt – was auch bei Sommerstürmen durchaus vorkommen kann. Wer keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, muss die Schadensregulierung bei eigens verursachten Unfällen in der Regel selbst übernehmen. Dies gilt auch für Schäden, die im Rahmen eines Sommersturms entstehen und nur mittelbar mit diesem zu tun haben. Bremst beispielsweise der Vordermann, weil er einen großen Ast auf der Straße liegen sieht, das nachfolgende Fahrzeug hält jedoch nicht genügend Abstand und fährt auf den Vordermann auf, so würde die Vollkaskoversicherung auch hier regulieren – die Teilkasko hingegen nicht.

Wer lediglich eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und sowohl auf Teilkasko- als auch Vollkaskoversicherung verzichtet hat, geht bei Schäden durch Sommerstürme komplett leer aus. In diesem Fall muss die Schadensregulierung immer selbst getragen werden.

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