Der Toaster gibt den Geist auf, das Tablett bleibt dunkel, die Spülmaschine hinterlässt einen klebrigen Film von Essensresten auf dem Geschirr. Viele Verbraucher stürmen jetzt in den nächsten Elektroladen oder kaufen online ein neues Gerät. Doch das muss nun nicht unbedingt sein, denn es gibt eine neue EU-Richtlinie, die besagt, dass Verkäufer während der Garantiezeit die Verpflichtung zur Reparatur haben.

Sicher, es ist bequemer, dem Kunden einfach ein neues Gerät zu überlassen und die Kosten hierfür auszubuchen. Doch klimafreundlich ist das nicht! Und genau aus diesem Grund hat sich das EU-Parlament für die neue Regelung starkgemacht. In Industrie und Gesellschaft soll ein Umdenken stattfinden. Weg von der Wegwerfgesellschaft lautet die Devise.

Und es ist tatsächlich so, dass sich viele defekte Elektrogeräte durchaus noch reparieren ließen. Sehr häufig seien die Fehler sehr klein und mit wenigen Handgriffen behoben, so die Mitarbeiter vieler Reparatur Cafés. Doch die Verbraucher sind unsicher hinsichtlich Garantieleistungen, scheuen Reparaturkosten und sind zudem der Auffassung, dass eine Reparatur derart kostspielig ist, dass ein Neukauf die bessere Wahl wäre.

Umsetzung der neuen EU-Richtlinie

Wie die neue Richtlinie umgesetzt werden wird, ist aktuell nicht hinlänglich bekannt. Was beim Kauf im kleinen Fachmarkt um die Ecke noch problemlos möglich ist, wird bei der Onlinebestellung im World Wide Web schon schwieriger. Wie will man eine defekte Spülmaschine zurücksenden? Wer kümmert sich um die Abholung dieser?

Doch keine Frage – für den Klimaschutz ist die neue Regelung von großem Vorteil. Bleibt abzuwarten, wie die Verbrauchermärkte darauf reagieren und was sie ihren Kunden diesbezüglich anbieten.

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