Sparen ist in vielen Haushalten zu einem notwendigen Übel geworden. Niemand kann heute abschätzen, wie sich die wirtschaftliche Lage in den kommenden Jahren verändert, wie der Einbau einer Wärmepumpe zu Buche schlägt oder ob man nicht irgendwann von Arbeitslosigkeit betroffen sein wird. Und so wird schon jetzt von größeren Anschaffungen abgesehen, wird bei Lebensmitteln vermehrt auf die Angebote geachtet und Versicherungspolicen auf deren Notwendigkeit überprüft. Dass auch die Kfz-Steuer Einsparpotenzial bietet, wissen allerdings nur die wenigsten.
Sparen bei der Kfz-Steuer – geht das überhaupt?
Um es kurz zu sagen: JA! Und zwar immer dann, wenn es um Mobilitätsbeeinträchtigungen geht.
Der Gesetzgeber hat ein Regelwerk ins Leben gerufen, wonach Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen diverse steuerliche Vergünstigungen erhalten oder sich gar komplett von der Kfz-Steuer befreien lassen können. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn körperliche Behinderungen bestehen.
Um von einer Kfz-Steuerbefreiung profitieren zu können, muss zunächst eine Einstufung erfolgen. Eine komplette Steuerbefreiung gibt es, wenn die Person als außergewöhnlich gebehindert gilt, blind ist oder aus gesundheitlichen Gründen anderweitig hilflos.
Bis zu 50 % Vergünstigung bei der Kfz-Steuer erhalten Menschen, die einen orangen Parkausweis besitzen und somit als schwerbehindert eingestuft wurden. Sofern das Fahrzeug aufgrund der Behinderung nicht selbst gefahren werden kann, gelten die Regelungen auch für die jeweils helfenden Fahrzeugführer.
Weitere Tipps, um von einer Kfz-Steuerbefreiung profitieren zu können
Es gibt allerdings auch noch andere Gründe, die sich positiv auf die zu zahlende Kfz-Steuer auswirken können. So gilt eine komplette Befreiung beispielsweise beim Führen eines motorisierten Krankenstuhls. Und auch Elektrofahrzeuge, deren Erstzulassung im Zeitraum zwischen Mai 2011 und Dezember 2020 erfolgte, erhalten eine zehnjährige Kfz-Steuerbefreiung.
Darüber hinaus gibt es Steuervorteile bzw. teils sogar einen kompletten Steuererlass, wenn das Fahrzeug zur Unterstützung von Bedürftigen eingesetzt wird oder einem gemeinnützigen Zweck wie Feuerwehr, Polizei, Katastrophenschutz oder Zoll dient.