Im Zuge der Verhandlungen im Umweltausschuss des EU-Parlaments zu den angestrebten Änderungen der Vorschriften für die grenzüberschreitende Abfallverbringung, wies die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e.V. (BDSV) erneut auf die negativen Folgen hin, die eine Beschränkung des freien Handels mit wiederverwertbaren Rohstoffen, vor allem Stahlschrott, nach sich ziehen würde. Teil des neuen EU-Konzepts sind drastische Exportrestriktionen. Auch der europäische Stahlverband EUROFER fordert Ausfuhrbeschränkungen für aufbereiteten Stahlschrott.

Benachteiligung der europäischen Stahlrecycling-Industrie durch Exportverminderung

Stahlschrott ist ein international gefragter und klimafreundlicher Recycling-Rohstoff, der immer mehr zu einer taktischen Ressource wird. Die Europäische Union ist eine der wenigen Staatenverbunde, die aus der Wiederverwertung stammende Rohstoffe als Abfall klassifiziert. Allein diese Einstufung führt laut BDSV zu negativen Auswirkungen in der europäischen Stahlrecycling-Industrie und erschwert den Weg in die Klimaneutralität. Zurzeit ist das Schrottaufkommen in der EU höher als das Kaufinteresse der europäischen Stahlkonzerne.

Die exportierten Mengen an Schrottstahl würden dazu beisteuern, auch im europäischen Ausland Primär- durch Sekundärrohstoffe zu ersetzen, Ressourcen zu schonen und Emissionen einzusparen. Die von der EU geplante und von der EUROFER empfohlene Exportverminderung bewirke eine Benachteiligung der europäischen Stahlrecycling-Industrie und schade der Stahlbranche in ganz Europa. Daher lehnt die BDSV die vorgeschlagenen Maßnahmen rigoros ab.

Differenzierung zwischen Recycling-Rohstoffen und unbearbeiteten Abfällen

Seit Langem fordert die BDSV von der EU-Kommission sowie vom ENVI-Ausschuss, zwischen direkt einsetzbaren Recycling-Rohstoffen und unbehandelten Abfällen zu differenzieren. OECD-Mitglieds- und Nicht-Mitgliedsländern müsse weiterhin die Möglichkeit zur Verbringung von umweltverträglichen Werkstoffen aus der Wiederverwertung offenstehen. Die BDSV unterbreitete den Vorschlag, Maßnahmen nach bestimmten Kriterien zu ergreifen. Dazu zählten die spezifische Behandlung einzelner Abfälle und die Einhaltung von Normen oder die Berücksichtigung von Qualitätsanforderungen der Industrieunternehmen.

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