Seit dem 1. Januar 2022 ist die Novelle des Elektro G3 sowie die BehandlungsVO in Kraft getreten. Gesetz und Verordnung kennen Sie gar nicht? Dann klären wir Sie gerne auf.

Im Sinne des Klima- und Umweltschutzes hat es sich der Gesetzgeber jetzt zur Aufgabe gemacht, das Netz an Rückgabestellen für Elektroschrott deutlich auszuweiten. Die Sammelquote von Elektroschrott ist noch immer zu gering, denn viele Verbraucher entsorgen Elektroaltgeräte mangels Alternativen einfach über die Restmülltonne.

Das ändert sich mit der Novellierung des Elektro G3 Gesetzes

Die Neufassung des Elektro G3 Gesetzes sorgt dafür, dass Erstbehandlungsanlagen ab dem 01.01.2022 als reguläre Annahmestellen fungieren dürfen. Bisher mussten Dritte beauftragt werden, wenn Altgeräte aus privaten Haushalten fachgerecht entsorgt werden sollten. Dies waren üblicherweise Vertreiber oder Hersteller sowie öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

Damit es noch einfach für die Verbraucher wird, soll die Stiftung EAR ein spezielles Logo entwerfen, das künftig an allen Sammelstellen angebracht wird.

Rücknahmepflicht auf Lebensmittelhändler ausgeweitet

Von den erweiterten Rücknahmepflichten sind bald aber auch Lebensmittelhändler betroffen. Ab Juli 2022 müssen sich ebenfalls die Geschäfte mit der Altgeräteentsorgung auseinandersetzen, deren Hauptgeschäft im Lebensmittelbereich liegt. Da zahlreiche Supermärkte immer wieder auch Elektrokleingeräte anbieten, sollten diese von der Rücknahmepflicht keinesfalls ausgeschlossen werden.

Die IRAL GmbH ist in puncto fachgerechter und unkomplizierter Entsorgung ein echtes Vorbild. Gut, wenn auch andere Unternehmen jetzt mitziehen und sich aktiv mit dem Thema Recycling auseinandersetzen.

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